Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen wie Ölen, Kraftstoffen, Chemikalien oder Lösemitteln umgegangen wird, stellen ein besonderes Risiko dar. Um eine Verunreinigung von Boden und Grundwasser zu verhindern, schreiben das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) spezielle Schutzmaßnahmen vor.
Als Betreiber einer solchen Anlage (z.B. LAU-, HBV- oder JGS-Anlagen) sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese nur von zertifizierten Fachbetrieben errichten und instand setzen zu lassen.